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Für Stimmung, gegen Ärger
Um unliebsamen Nebenerscheinungen beim Karnevalsumzug entgegenzutreten, haben sich alle am Umzug in Schöppingen beteiligten Behörden und Gruppen zu gemeinsamen Maßnahmen gegen übermäßigen Alkoholgenuss bei Jugendlichen zusammengeschlossen. Schon bei der Wagenabnahme werden die jungen Umzugsteilnehmer vom Abnahmekomitee darauf hingewiesen, dass offensichtlich zu stark alkoholisierte Teilnehmer von der Umzugteilnahme ausgeschlossen werden. Außerdem verteilen die Wagenkontrolleure Info-Material und setzen die Teilnehmer über die erforderlichen Maßnahmen für den Umzugs-Sonntag in Kenntnis.
Ab 12.30 Uhr werden am Karnevalssonntag an allen Zugangwegen zum Umzug Kontrollen stattfinden, um festzustellen, ob Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubten Alkohol mit sich führen. Jugendliche, die trotz aller Maßnahmen stark alkoholisiert auffallen, werden in die Sanitätsstation der Kulturhalle gebracht, von wo sie von ihren Eltern abgeholt werden können. Das Jugendamt des Kreises Borken wird sogleich die Personalien aufnehmen und sich im Nachgang um die Jugendlichen kümmern. Die Schöppinger Gastronomen haben sich verpflichtet, das Jugendschutzgesetz intensiv zu beachten, und werden dabei von den eingesetzten Security-Kräften unterstützt.
Eine große Bitte aller Verantwortlichen richtet sich jedoch auch an die Eltern der Jugendlichen. Wichtig ist, zu kontrollieren, was die Jugendlichen mit zum Umzug nehmen und sie auch im persönlichen Gespräch auf die Folgen von Alkohol aufmerksam zu machen, schreiben die Veranstalter. Neben den Maßnahmen gegen Alkohol setzten sie auf weitere Vorgaben, die von den Umzugsteilnehmern schon im vergangenen Jahr mit viel Verständnis aufgenommen worden sind. So darf die Lautstärke der Musikwagen nur 80 dB betragen, karnevalistische oder themenbezogene Musik ist erlaubt. Alle Teilnehmer des Umzuges haben sich verpflichtet, keinen Alkohol an Zuschauer zu verteilen, dafür wird es hochwertiges Wurfmaterial geben.
Ein weiterer Schwerpunkt soll auf die ordnungsgemäße Benutzung der ausreichend vorhandenen Toilettenanlagen gelegt werden. Jeder, der außerhalb dieser Anlagen gesehen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der NSKKV setzt auf all diese Maßnahmen, um die Akzeptanz für den Umzug bei den Schöppingern, den aktiven Teilnehmern sowie den Zuschauern so gut wie möglich zu erhalten, heißt es in der Mitteilung abschließend.
Quelle: Westfälische Nachrichten