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Karnevalsumzug 2012 in Schöppingen

für den Sonntagsumzug 2012 (19.02.2012)

Bestimmungen zur Teilnahme am Karnevalsumzug in Schöppingen

 

Bestimmungen für Fahrzeug und Anhänger

  • gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
  • funktionstüchtige Bremsanlage beim Fahrzeug und beim Anhänger - Neuaufzubauende Wagen benötigen eine Auflaufbremse!
  • bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung (inklusive Abdeckung für Schäden im Rahmen der 2. StVR-Ausnahme VO) Teilnehmer informiert selbst die eigene Versicherung über die Teilnahme des des Zugfahrzeuges an einer Brauchtumsfahrt mit Anhänger !!!
  • Sicherheitsvorkehrungen auf dem Anhänger (rutschfeste Böden, Brüstungshöhe von mindestens 100 cm, Feuerlöscher und Verbandskasten auf dem Anhänger, Ein/Ausstieg mit Sicherung)
  • Ordnungskräfte müssen mit Warnwesten selbst gestellt werden (Anzahl der Begleiter mindestens 4, wobei zwischen Traktor und Anhänger permanent auf jeder Seite je wine Begleitperson mitlaufen muss)
  • an den Anhänger angepaßte Zugmaschiene (Größe des Traktors)

 

Bestimmungen für den Fahrzeugführer

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerschein Klasse 5 oder Klasse L
  • selbstverständlich fahrtauglich (keine Drogen / Alkohol)

 

Allgemeine Bestimmungen:

  • Kein Alkohol aus dem Umzug heraus an Zuschauer verteilen !
  • Auf dem Hin- und Rückweg dürfen keine Personen auf dem Anhänger mitfahren.
  • Schrittgeschwindigkeit und Sicherheitsabstand während des Umzuges zum vorherigen Fahrzeug / Gruppe
  • Musik auf dem Anhänger nur mit geringer Lautstärke maximal 80 Dezibel (Boxen sind auf das Innere des Wagens auszurichten) (Musik nur passend zum Thema Karneval oder zum eigenen Thema - keine Love Parade!!!)
  • Teilnahme am Zug erfolgt auf eigene Gefahr
  • keine harten Gegenstände (wie Flaschen, Dosen, etc.) in die Zuschauermenge werfen. Ebenso ist das Werfen von Konfetti, Bierdeckel, etc. untersagt.
  • Es dürfen nur Süßigkeiten u.ä. vom Wagen geworfen werden, bei denen das Verfalldatum nicht abgelaufen ist.
  • Das Wurfgut bitte nicht auf die Straße (vor oder hinter den Wagen) werfen und die leeren Kartons unbedingt auf dem Wagen lassen, da die Straßenreinigung diese nicht aufnehmen kann.
  • Die Ordnungskräfte müssen nüchtern sein und das Gespann ordnungsgemäß und zu jeder Zeit während des Umzuges an jeder Achsel absichern. (dies bedeutet auch keine alkoholischen Getränge in der Hand halten !)
  • Sattelauflieger und Pferde sind auf dem Karnevalsumzug nicht gestattet.

Die Startnummer und die Aufstellung ab Hallenbad bis in das Industriegebiet Diepenheimstraße wird noch mitgeteilt.


Da wir einen reibungslosen und unfallfreien Karnevalsumzug in Schöppingen haben möchten, ist Alkohol für die Fahrer nicht zugelassen. Bezüglich der Einhaltung der Lautstärkegrenzen werden Kontrollen durchgeführt, die nach Abmahnung auch zum Ausschluss führen könnten. Den Ordnungskräften der Feuerwehr und Polizei als auch des Veranstalters ist Folge zu leisten. Sollten sowohl Lautstärke (Musikanlagen) als auch Alkohol und Wurfmaterial zu Besorgnis führen, ist auch ein Ausscheiden des Wagens am Umzug nicht auszuschließen. Das Wurfmaterial sollte ordentlich sein (die alten Kamellen werden nicht von den Zuschauern angenommen). Papier jeglicher Art ist als Wurfmaterial grundsätzlich nicht zugelassen.


Wir hoffen, Sie haben Verständnis dafür und freuen uns auf Ihre Teilnahme am Schöppinger
Karnevalsumzug.

Stand: 06.02.2012